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Vorgezogener Zugewinnausgleich
#1
Nachdem ich zu diesem Thema versch. Versionen gehört und gelesen habe, würde ich gerne eure Meinungen bzw. Erfahrungen dazu wissen.

Geht der vorgezogene Zugewinnausgleich wirlich nur, wenn ich beweisen und stichhaltig begründen kann, dass eine Vermögensverschiebung stattgefunden hat?
Muss ich mich ansonsten damit abfinden, dass der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages als Stichtag gilt?

Wie hoch sind wirklich die Hürden, den Tag der Trennung als Stichtag zur Berechnung durch zu kriegen?

Fakt ist derzeit, das meine EX mit Beschluss vom Familiengericht in meinem eingereichten e.A. Verfahren wegen Trennungsunterhalt auferlegt bekommen hat, sich innerhalb von 2 Wochen mit einem Vergleichsangebot an meine Anwälte zu wenden.

Fakt ist auch, heute ist die Frist abgelaufen, und gekommen ist nichts.

Meine Anwälte haben der Gegenseite nochmals 1 Woche jetzt Zeit gegeben und 3 Wochen Fristverlängerung bei Gericht beantragt.

Mit der Begründung, man solle abwarten was kommt und man sollte kein gutes Geld schlechtem hinterher werfen.
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Nachrichten in diesem Thema
Vorgezogener Zugewinnausgleich - von serie-x - 27-05-2013, 12:07
RE: Vorgezogener Zugewinnausgleich - von beppo - 27-05-2013, 12:20
RE: Vorgezogener Zugewinnausgleich - von beppo - 27-05-2013, 12:37

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