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Für Kinder: Kindergeld, Steuerfreibetrag oder Grundsicherung?
#3
(26-05-2013, 15:08)beppo schrieb: Bei der CDU kann ich deiner Annahme, dass sich der KU für ein Kind zukünftig an der Summe der Freibeträge aller Kinder orientiert, nicht folgen, das absolut unlogisch wäre.

Wieso?
Der steuerliche Freibetrag für einen Erwachsenen = 8004€ (§ 52 Abs. 41 Satz 1 EStG), der für ein Kind derzeit = 3864 € = doppelter Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG.
In zusammenlebender Familie werden alle Freibeträge zusammengerechnet und das bleibt Steuerfrei.

Zitat:Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612a.html

Wenn nun nach Schäubles Vorschlag das steuerfreie sächliche Existenzminimum von 3864 auf 8004 steigen würde, würde dies automatisch den Mindestunterhalt nach oben jazzen.

Bereits mit der beschlossenen Steigerung auf des Grundfreibetrages auf 8130€ im Jahr 2014 ist mit Unterhaltserhöhung zu rechnen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Für Kinder: Kindergeld, Steuerfreibetrag oder Grundsicherung? - von sorglos - 26-05-2013, 16:08

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