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BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder
#10
Nein. Dazu gehört einfach nur die Annahme, dass er schon zahlen wird.

Das ist so ähnlich wie mit der Erwerbsobliegenheit.
Du wirst nicht gezwungen zu arbeiten. Du wirst nur so gestellt, als ob du es tätest.
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RE: BSG, Az.:B 4 AS 67/11 R : Unterhaltspflicht auch für Stiefkinder - von beppo - 28-05-2013, 10:57

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