Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titel weiter bedienen?
#12
(24-05-2013, 10:28)Eifelaner schrieb: Berechtigter des Titels ist nicht die Mutter, sondern das Kind!
Wenn der Umzug zum Vater in Abstimmung mit der Mutter dauerhaft ist, darf die Mutter aus dem Titel nicht vollstrecken. Eine Vollstreckungsabwehrklage ginge hier zu Lasten der Mutter.

Das würde ich auch so sehen. Frage: wenn die KM trotzdem versucht, an Vaters Kohle zu gelangen (ja, der Kindesunterhalt gehört dem Kind, und Mami verwaltet es ja nur....), kann man dann die KM auch für alle daraus entstehenden Kosten haftbar machen, incl. Schadensersatz z.B. wegen Vorsatz und Böswilligkeit?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Titel weiter bedienen? - von tumi - 21-05-2013, 08:56
RE: Titel weiter bedienen? - von beppo - 21-05-2013, 09:01
RE: Titel weiter bedienen? - von Jessy - 21-05-2013, 09:24
RE: Titel weiter bedienen? - von blue - 22-05-2013, 08:25
RE: Titel weiter bedienen? - von beppo - 21-05-2013, 09:29
RE: Titel weiter bedienen? - von Jessy - 21-05-2013, 10:05
RE: Titel weiter bedienen? - von beppo - 21-05-2013, 18:59
RE: Titel weiter bedienen? - von wackelpudding - 21-05-2013, 19:23
AW: Titel weiter bedienen? - von Antragsgegner - 22-05-2013, 08:14
RE: Titel weiter bedienen? - von blue - 22-05-2013, 08:22
RE: Titel weiter bedienen? - von Eifelaner - 24-05-2013, 10:28
RE: Titel weiter bedienen? - von Austriake - 24-05-2013, 11:20

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anwaltsrechnungen überschlagen sich. Wie soll ich vier Anwälte bedienen? Anonymous 3 3.667 07-07-2016, 17:27
Letzter Beitrag: Nappo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste