24-05-2013, 10:28
(21-05-2013, 08:56)tumi schrieb: Ich habe ihm gesagt, dass ein Titel trotzdem weiter bedient werden muß. Liege ich da richtig?
Berechtigter des Titels ist nicht die Mutter, sondern das Kind!
Wenn der Umzug zum Vater in Abstimmung mit der Mutter dauerhaft ist, darf die Mutter aus dem Titel nicht vollstrecken. Eine Vollstreckungsabwehrklage ginge hier zu Lasten der Mutter.
Wie alt ist denn das Kind?