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Mitwirkungspflicht der Mutter beim Ermitteln des Vaters bei Samenspende
#3
Den Satz,

muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen und "anonyme" gedanklich für einen Moment streichen. Dann geht einem der ganze Hintergrund und auch das, was sich vordergründlich(st) tut, so richtig auf:

(17-05-2013, 15:43)blue schrieb: Anonyme Samenspenden können teuer werden ...

Man darf daraus ein paar Schlüsse ziehen. Der wichtigste ist wohl im Kontext der Mutter: ".. teuer werden ..". Das 'bekannte Samenspenden' ebenfalls auch richtig Kosten verursachen, das ging dem Verfasser (m/w) wohl nicht durch den Kopf - scheint ihm aber wohl bewusst gewesen zu sein; nur eben, in seinem Unterbewusstsein!

Hieraus kann man Einiges ableiten - und wie Bluter schon zu recht anmerkte, Bestimmtes als recht verwunderlich betrachten. Wenn es eine Mutter trifft, dann ist das teuer - bei einem Vater wird es lt. OECD aber als Konsumausgabe gewertet. Einfach nur krank, solche Denke.

SgI

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PS und noch ein Paradoxon an dieser Geschichte: Wenn Mutti (nicht das Merkel) sich durch die Gegend vögelt und den Vater nicht benennen kann, dann bekommt sie Unterhaltsvorschuss. Lässt sich eine klagende Pullertrude aber anonym inserminieren, dann gibt es nichts.

Daran mag man die Bigotterie dieses Systems erkennen, so man denn mag ...
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RE: Künstliche Befruchtung wider Willen: Vater muss zahlen - von StrengGeheimerInformant - 17-05-2013, 20:19

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