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Mitwirkungspflicht der Mutter beim Ermitteln des Vaters bei Samenspende
#2
Dass die Trulla überhaupt bis zum BVG hoch klagen konnte, fasse ich nur mit Mühen.
Ja, und wer zahlt nun, für das Kind? Ich hoffe mal, dass nun die bucklige Verwandtschaft ran muss - Oma und Opa und/oder Mama selbst.
Hauptsache nicht schon wieder ich. Ich zahle schon mehr als genug, für Frauen aller Art und ihre Gelüste.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Künstliche Befruchtung wider Willen: Vater muss zahlen - von Bluter - 17-05-2013, 19:50

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