05-09-2013, 16:50
(05-09-2013, 15:45)p schrieb: In meinem "Vermerk über die Sitzung des Amtsgerichts" kommt der Begriff gar nicht mehr vor. Protokoll? "Von der Zuziehung eines Protokollführers wurde gemäss §28 Abs. 4 Satz 1 FamFG abgesehen.§ 28 FamFG ist fraglich!
Wer Richtung OLG schielt, sollte versuchen, ein Protokoll zu verlangen.
Einschlägig dürfte sein § 160a ZPO.
Aber ein Protokollerfordernis wird ja deshalb nicht entfallen.
Dann muss der Richter eben selber protokollieren.
Was in "meinem" Verfahren übrigens auch gemacht wurde.
Allerdings mit einer offensichtlichen Gewichtung, aus der sich eine Ablehnung meines Antrages leichter herleiten läßt.