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Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit
#18
(17-05-2013, 08:56)MitGlied schrieb: Ist wie Poker und Mikado zusammen, man muss das Gespür haben wie weit man das Spiel mit dem JA treiben kann. Wenn es zur Klage kommt, braucht man einen Anwalt, den man zunächst mal selbst bezahlen muss, bzw. den ganzen Stress mit Beratungsschein etc.
Wenn man genau weiß, dass man den Mindestunterhalt zahlen kann/muss und sicher kein Mangelfall wird, dann lohnt sich Anwalt/gerichtsverfahren nur dann, wenn die Vorstellungen über die Einstunfung weit auseinander liegen.

Sehr gut auf den Punkt gebracht!

Simon II
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RE: Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit - von Simon ii - 17-05-2013, 11:02

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