05-05-2013, 19:08
Eine Frage noch, wegen Bereinigung.
Es wurde mein Einkommen aus der Zeit der Ehe genommen von Januar bis November 2012. Darauf wurde noch die Einkommenssteuererstattung aus 2012 gerechnet.
Fragen:
1. Wenn ich jetzt einen Titel erstelle, kann ich dann nach den letzten 12 Monaten, also April 2012 - April 2013 berechnen?
2. Kann ich die Steuerrückerstattung nur hälftig anrechnen? Sie kam ja in der Ehezeit und wurde auch gemeinsam auf den Kopf gehauen!
3. Dieses Jahr die Erstattung steht noch aus. Kann ich wenn 1 und/oder 2 zutrifft, die Erstattung aus 2012 dann entsprechend nur auf April bis Dezember '12 draufschlagen?
Danke im Vorraus.
Es wurde mein Einkommen aus der Zeit der Ehe genommen von Januar bis November 2012. Darauf wurde noch die Einkommenssteuererstattung aus 2012 gerechnet.
Fragen:
1. Wenn ich jetzt einen Titel erstelle, kann ich dann nach den letzten 12 Monaten, also April 2012 - April 2013 berechnen?
2. Kann ich die Steuerrückerstattung nur hälftig anrechnen? Sie kam ja in der Ehezeit und wurde auch gemeinsam auf den Kopf gehauen!
3. Dieses Jahr die Erstattung steht noch aus. Kann ich wenn 1 und/oder 2 zutrifft, die Erstattung aus 2012 dann entsprechend nur auf April bis Dezember '12 draufschlagen?
Danke im Vorraus.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.