Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titel für Kindesunterhalt: wie hoch?
#16
Eine Frage noch, wegen Bereinigung.

Es wurde mein Einkommen aus der Zeit der Ehe genommen von Januar bis November 2012. Darauf wurde noch die Einkommenssteuererstattung aus 2012 gerechnet.

Fragen:

1. Wenn ich jetzt einen Titel erstelle, kann ich dann nach den letzten 12 Monaten, also April 2012 - April 2013 berechnen?
2. Kann ich die Steuerrückerstattung nur hälftig anrechnen? Sie kam ja in der Ehezeit und wurde auch gemeinsam auf den Kopf gehauen!
3. Dieses Jahr die Erstattung steht noch aus. Kann ich wenn 1 und/oder 2 zutrifft, die Erstattung aus 2012 dann entsprechend nur auf April bis Dezember '12 draufschlagen?

Danke im Vorraus.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Nappo - 29-04-2013, 16:22
RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 16:46
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 16:51
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 17:25
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von blue - 29-04-2013, 19:24
RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antragsgegner - 05-05-2013, 19:08

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? Clint Eastwood 35 23.372 20-12-2018, 16:13
Letzter Beitrag: Clint Eastwood
  dynamisch-dynamischer Titel Kindesunterhalt john 7 5.228 27-02-2018, 09:22
Letzter Beitrag: Alifka
  Kindesunterhalt und Titel, bitte um Rat Weia 77 58.984 11-01-2011, 21:36
Letzter Beitrag: Weia

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste