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Titel für Kindesunterhalt: wie hoch?
#15
Die Chronik deiner Verwirrung ist hier klarer als du glaubst.

Also solange deine "Bereinigung" halbwegs stimmig ist:
(29-04-2013, 12:52)p schrieb: Stufe 3 titulieren. Titellaufzeit zwei Jahre.

Schieb die Unterhaltsfrage damit mal auf die längere Bank. Und gewöhne dich endlich daran, dass ein zentrales Mantra unseres besch.... Familienrechts in dem Satz "Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun" besteht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von sorglos - 30-04-2013, 22:36
RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Nappo - 29-04-2013, 16:22
RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 16:46
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 16:51
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 17:25
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von blue - 29-04-2013, 19:24

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