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Titel für Kindesunterhalt: wie hoch?
#13
Das ist komplett fürn A....

Du wolltest "bis zur Verhandlung vom Umgang die Unterhaltszahlung pausieren" und sie tut "den Umgang auch aufgrund von Unterhalt verweigert". Aha. Alles klar.

Im Moment bist du eher merkbefreit. Man möchte sagen: Mach einfach das was @p sagt und @ep versucht dir zu erklären, auch wenn du es jetzt nicht verstehst. Geh zum Notar.

Wenn du bei deiner Merkbefreiung bleibst, wirst du in zwei Jahren, wenn du diesen Thread nochmal liest, dir in den Hintern beißen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Nappo - 29-04-2013, 16:22
RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 16:46
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 16:51
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 17:25
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von blue - 29-04-2013, 19:24
RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von sorglos - 30-04-2013, 12:21

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