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Pfaendung im Ausland
#6
Wenn man im Ausland sein offizielles Gehalt so einrichtet, dass man das Pfändungsminimum+KU verdient (netto) und den KU abführt, bleibt man den EU eben schuldig. Es laufen Schulden auf.
Wenn der Nebenverdienst unbekannt bleibt, bleibt die Pfändung dieser Schulden erfolglos. Das wird die Ex aufgrund der Kosten und des Aufwands im Ausland nur einmal probieren.

Unterschied zu D: Hier wird es die Ex immer wieder probieren, bzw. die Einkommenssituation ist besser durchschaubar. Zudem besteht keine Sprachbarriere.

Aber einfach mal so viel verdienen und die Ex "bestrafen" wollen, kannst du vergessen.
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Pfaendung im Ausland - von whatever - 25-04-2013, 15:49
RE: Pfaendung im Ausland - von MitGlied - 25-04-2013, 16:08
RE: Pfaendung im Ausland - von whatever - 25-04-2013, 16:14
RE: Pfaendung im Ausland - von MitGlied - 25-04-2013, 16:18
RE: Pfaendung im Ausland - von g_r - 25-04-2013, 16:36
RE: Pfaendung im Ausland - von MitGlied - 25-04-2013, 16:54
RE: Pfaendung im Ausland - von MasterOfDesaster - 25-04-2013, 16:57
AW: Pfaendung im Ausland - von Petrus - 25-04-2013, 19:14

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