23-04-2013, 16:19
(23-04-2013, 14:10)Beobachter schrieb: Also mit Anwalt ist das halt Verhandlungssache und für beide aus dem Bauch heraus vereinbar... Nachlegen kann man ja immer noch, wenn er Aufwand steigt.
Wenn Du nicht geladen werden kannst, kann man Dich nur zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben - wie bereits beschrieben wird das Verfahren vorläufig von Amts wegen eingstellt - es sei denn dass dringender Tatverdacht in schweren Fällen besteht. Ausserdem besteht die Möglichkeit, Dich per Strafbefehl abzuurteilen, dann reicht ne Zustellanschrift um Rechtskraft zu bewirken. Wenn nicht gezahlt --> Ersatzfreiheitsstrafe. Wenn nicht erreichbar --> Ausschreibung zur Verhaftung. Dann hilft bei Erwischt-Werden nur Zahlen oder Büssen
Achso: Ausschreibungen können beliebig oft verlängert werden.. aber es passiert ja weiter nix. Bei mir haben sie mich angehalten, nach ausländischer Adresse gefragt, mit dem Bereitschafts-Staatsanwalt telefoniert und das war`s..... In diesem Fall ist es förderlich, wenn man einen Anwalt als Zustelladresse hat.
Schok Dee ...
Eine online Anwältin meinte dass unterhaltssachen nach 3 jahren verjähren und nach 6 jahren absolut verjähren. Deshalb dachte ich müsste zumindest dieser fall ja mal verjährt sein. Mein Reisepass gilt noch 9 jahre. Wenn ich dann nach 9 jahren in die botschaft gehe um einen neuen pass zu beantragen ist die frage ob dass dann da noch immer steht