Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aukunftspflicht ggü JC
#9
(15-04-2013, 16:02)mischka schrieb: Edit: Das heißt, bei meinem großen Kind: Wenn sein Bedarf komplett durch Unterhalt gedeckt ist (auch ohne Kindergeld) ist das JC draußen, ja?

So habe ich das verstanden, ja.

Bedarf ist Regelleistung, anteilige KdU, evtl. noch Bildungspaket....

Wenn KU (ist immer zu 100% Einkommen des Kindes und wird nicht auf die BG verteilt) und evtl Wohngeld > Bedarf, dann kann das JC eigentlich nur noch wegen BU anklopfen. Beim Wohngeld kenne ich mich nicht sonderlich gut aus. Meine aber, dass hier gesamt m2 durch Anzahl Köppe geteilt wird. Wohngeld ist auch vorrangig vor ALG II, d.h. WENN Wohngeld möglich wäre, dürfte das JC gar kein ALG II zahlen.

Schau mal in den Wisch vom JC. Fordern die nicht auch Auskuft auf Basis §60?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:34
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:59
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 15:30
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 16:02
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von JahJahChildren - 15-04-2013, 16:20
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 16:28
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von Antiworld - 15-04-2013, 16:50
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 17:03
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von Antiworld - 15-04-2013, 17:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste