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Aukunftspflicht ggü JC
#3
(15-04-2013, 14:40)JahJahChildren schrieb: Das Kindergeld wird wohl außen vor bleiben müssen. Dieses wird nämlich der BG zugerechnte, sofern das Kind es nicht benötigt.
Eben. Wenn das Kind es nicht mehr benötigt! Aber wenn das Kind das Kindergeld zur Deckung benötigt, isses das Einkommend es Kindes. Alles darüber hinaus kommt der BG zu Gute, was mich aber nicht mehr interessiert.

Bsp: Kind hat Bedarf 338€ (219€ Bedarf + 119€ KdU)
ich zahle 225€ Mindest-UH
Kind bekommt 184€ Kindergeld
338-225-184 = -71

Das heißt, JC ist draußen, weil der Bedarf des Kindes "überdeckt" ist. Die 71 Euro aus dem Einkommen des Kindes kommen der BG zu Gute...


(15-04-2013, 14:40)JahJahChildren schrieb: Solange das Kind noch einen Cent vom KG braucht, sehen die JCs hier Einnahmeoptimierungen am Horizont und werden fordern.
Davon gehe ich stark aus, dass sie fordern werden. Aber ist das auch rechtens? Big Grin
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Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:34
RE: Aukunftspflicht ggü JC - von mischka - 15-04-2013, 14:59
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