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Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige
#8
Hallo zusammen,

nach erkältungsbedingter Bettlägrigkeit hatt ich heute endlich mal wieder Lust das Laptop anzufassen.
Nun denn,
erstmal meinen herzlichen Dank für die Antworten.

Ich möchte kurz zu den folgenden Fragen meine Antworten geben.

Ich hatte im Februar erst die Verhandlung zum Kindsunterhalt, ausgehend davon war noch mein Lohngefüge bis zum 30.09.2011.

Ich glaube es ist legitim die Monatsgehälter bis zuletzt abzufragen?

Madame ist auf einer 50% - Teilzeitstelle ausschließlich in der Nachtschicht tätig. Ich hatte die Hoffnung, sie könnte auf 70-75% arbeiten......

Nun denn,

jetzt lasse ich mal den Gerichtstermin auf mich zukommen.

Der soll ja auch nur Nebensache bleiben, lieber trinke ich nur noch Leitungswasser und esse trockenes Brot aber den ausgebauten Umgang werde ich mir teuer erkämpfen.

Euch eine angenehme Woche!!

Knecht
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RE: Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige - von Ibykus - 11-04-2013, 11:40
RE: Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige - von Knecht - 15-04-2013, 15:51

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