04-04-2013, 14:22
Um die Geschichtsglitterung glattzubügeln: das Gericht hat nicht angeordnet, du hast dich darauf mit der Ex geeinigt.
Jetzt darfst du die Suppe auslöffeln. Das hilft dir jetzt nicht weiter, sollte aber anderen eine Lehre sein.
Man stimmt nie nicht begleitetetem Umgang zu!
Aber abgesehen davon ist es natürlich skandalös.
Wie man das juristisch am besten wieder aufrollt, können dir vielleicht die Rechtsgelehrten aufzeigen.
Jetzt darfst du die Suppe auslöffeln. Das hilft dir jetzt nicht weiter, sollte aber anderen eine Lehre sein.
Man stimmt nie nicht begleitetetem Umgang zu!
Aber abgesehen davon ist es natürlich skandalös.
Wie man das juristisch am besten wieder aufrollt, können dir vielleicht die Rechtsgelehrten aufzeigen.