04-04-2013, 13:24
Ich fasse den Sachverhalt nochmals kurz zusammen:
weil ich mich von meiner Freundin getrennt habe und anschließend für die dreijährige Tochter die gemeinsame elterliche Sorge beantragt hatte, meiner Freundin dies nicht gefiel,
wurde eben mal behauptet, dass ich das Kind geschlagen und mißbraucht hätte.
( Ich hatte darüber berichtet)
Im Ergebnis, -das kennen sie alle-, ordnet das Gericht bis auf Weiteres im allgemeinen begleitenden Umgang, zunächst einmal in der Woche für 2 Stunden an.
Das Jugendamt der Stadt XY ist durch den Beschluss aufgefordert, die begleitenden Umgänge durchzuführen.
Da die Mitarbeiter/innen des JA aus verwaltungstechnischen Gründen den Beschluss nicht zeitnah umsetzen können –wird behauptet- habe ich vom FG nun die schriftliche Auskunft erhalten, bis zur Umsetzung des Beschlusses könne die vorherige Verfahrensbeiständin, wenn ich sie selbst bezahle, die weiteren Umgänge begleiten.
So ist es also, ich hatte nun heute wieder Umgang mit meiner dreijährigen Tochter, die umgangsbegleitende Verfahrensbeiständin erhielt für 2 Stunden 100 € in bar (sie bat um Barzahlung) von mir gegen mitgebrachten Beleg, dazu kommt dann noch 5 €/je Stunde für jedes Zimmer, welches meine Tochter im Kinderschutzbund benutzt. (1x Toilette 5 €, 1 x Spielzimmer f.2 Stunden 10 € und dann war sie noch in einem Aufenthaltsraum aber nur kurz, nochmals 5 €.
Dafür, dass ich gnädigerweise mit meiner Tochter zwei Stunden zusammensein darf, habe ich heute 120 € in bar bezahlen dürfen. Quittungen werde ich aufheben. Erst dachte ich, sie verbrennen in meinen Fingern, weil ich das nicht glauben mochte.
Ich nenne es Blutgeld und mir fehlen die Worte, was bei uns in Deutschland alles möglich ist.
Wie lang das noch geht, ein oder zwei oder drei Wochen weiss ich nicht, es geht mir nicht um €, es geht mir um die Art und Weise, wie man mit Vätern in einem solchen Verfahren umgeht.
Schlumpf, erschüttert.
weil ich mich von meiner Freundin getrennt habe und anschließend für die dreijährige Tochter die gemeinsame elterliche Sorge beantragt hatte, meiner Freundin dies nicht gefiel,
wurde eben mal behauptet, dass ich das Kind geschlagen und mißbraucht hätte.
( Ich hatte darüber berichtet)
Im Ergebnis, -das kennen sie alle-, ordnet das Gericht bis auf Weiteres im allgemeinen begleitenden Umgang, zunächst einmal in der Woche für 2 Stunden an.
Das Jugendamt der Stadt XY ist durch den Beschluss aufgefordert, die begleitenden Umgänge durchzuführen.
Da die Mitarbeiter/innen des JA aus verwaltungstechnischen Gründen den Beschluss nicht zeitnah umsetzen können –wird behauptet- habe ich vom FG nun die schriftliche Auskunft erhalten, bis zur Umsetzung des Beschlusses könne die vorherige Verfahrensbeiständin, wenn ich sie selbst bezahle, die weiteren Umgänge begleiten.
So ist es also, ich hatte nun heute wieder Umgang mit meiner dreijährigen Tochter, die umgangsbegleitende Verfahrensbeiständin erhielt für 2 Stunden 100 € in bar (sie bat um Barzahlung) von mir gegen mitgebrachten Beleg, dazu kommt dann noch 5 €/je Stunde für jedes Zimmer, welches meine Tochter im Kinderschutzbund benutzt. (1x Toilette 5 €, 1 x Spielzimmer f.2 Stunden 10 € und dann war sie noch in einem Aufenthaltsraum aber nur kurz, nochmals 5 €.
Dafür, dass ich gnädigerweise mit meiner Tochter zwei Stunden zusammensein darf, habe ich heute 120 € in bar bezahlen dürfen. Quittungen werde ich aufheben. Erst dachte ich, sie verbrennen in meinen Fingern, weil ich das nicht glauben mochte.
Ich nenne es Blutgeld und mir fehlen die Worte, was bei uns in Deutschland alles möglich ist.
Wie lang das noch geht, ein oder zwei oder drei Wochen weiss ich nicht, es geht mir nicht um €, es geht mir um die Art und Weise, wie man mit Vätern in einem solchen Verfahren umgeht.
Schlumpf, erschüttert.