16-08-2019, 01:22
(07-12-2017, 17:07)Austriake schrieb: Ist damit zu rechnen, dass irgendein Richter tatsächlich einen Haftbefehl ausstellt für jemanden, dessen Aufenthalt unbekannt ist? Oder blufft die Bank nur, weil langsam die Verjährung der Forderung eintreten wird? Drei Jahre bin ich weg, der dieser Forderung zugrundeliegende Darlehgensvertrag wurde in 2012 gekündigt, von der Bank.
Die Gerichte haben für solche Leute die nicht auffindbar sind, so eine Pinwand auf dem Flur, heften die letzte Aufforderung mit Fristsetzung dort dran, ich glaub parallel kommts noch in den Bundesanzeiger, damit ist es öffentlich bekannt gemacht, nach fruchtlosem Fristablauf gibts dann einen auf die Mütze.