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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#52
(06-04-2013, 01:37)DerArsch schrieb: Da es aber nun der Anfang des totalen Kriegs ist (Entschuldigt diese belastete Wortwahl, aber so wird es werden), wäre es für den ersten Prozess für mich schon gut jemanden zu haben als Beistand, der mich auch von Dummheiten abhält.

Richtig!

Zudem wird die Gegenseite mit Sicherheit ebenfalls einen Anwalt auffahren oder massive Unterstützung durch das Jugendamt bekommen.

Deswegen ist Deine Entscheidung für den Anwalt auch vollkommen richtig (sofern er Ahnung hat. Das ist die wichtige Einschränkung!).

Du mußt Dir allerdings im klaren sein, daß Du die Kosten für Deinen Anwalt auch dann selbst zahlen mußt, wenn Du den Umgangsprozeß gewinnst.

Zusätzlich wäre es gut, wenn Du Dir seelisch-moralische Unterstützung vor Ort suchst.

Gibt es eine Väterselbshilfegruppe wie den VAFK bei Dir in der Nähe?

Wenn ja, solltest Du sie um Hilfe bitten. Oft machen die Ortsverbände eine gute Unterstützungsarbeit und können Dich auf wichtige Dinge (z.B. wie reagiert welcher Richter/-in wann?) hinweisen.

Simon II
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Simon ii - 06-04-2013, 10:31

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