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Was versteht man unter Umgang mit der 6Jährigen Tochter
#3
Zitat:1. Trennung im Juli 2012

2. Telefonkontakt (allerdings entfernungsbedingt)

3. ab Oktober 2012 Kontaktabbruch (weil Tochter ihren Vater beschuldigt, Geld gestohlenzu haben)(?)

4. danach Kontaktverweigerung auf allen Kommunikationswegen

5. Januar 2013 Freispruch

6. Februar 2013 Umzug in Kindesnähe

7. KIND äußert sich bei Konakt im Kindergarten, 'es wolle den Vater gerne sehen, die Muter würde aber "Gespräche verbieten'.

8. Jugendamtskontakt unergiebig (den Weg hättest Du Dir sparen können)

9. nach Klageeinreichung beim FamGer ist Mutter zu Gesprächen bereit!

10. z.zt. "genehmigt" die Mutter 2 Stunden/Woche Umgang bei Anwesenheit der Mutter

11. Mutter weigert(e) Möbel und Bekleidung herauszugeben (Klage?)

12. Muter ist (ausdrlich geäußert?) der Ansicht, einen "Freibrief" zu haben

Wunsch des Vaters:
nach den von der KM genehmigten fünfmaligen begleiteten Umgängen den Umgang ohne Mutter fortzuführen

Nachdem, was ich lese, hätte ich Dich nicht für 40, sondern für 25 Jahre alt gehlten (und selbst von einem 25-jährigen Vater würde ich mehr Durchsetzungskraft erwarten.
Ganz offensichtlich macht die Mutter mit Dir was sie will -den "Freibrief, den sie zu haben vorgibt, hast Du ihr ausgestellt. Denn an Dir liegt es, dem Zauber dieser streitsüchtigen "Übermutter" ein Ende zu setzen.

Einen Anfang dazu hast Du bereits gemacht, indem Du in die Nähe Deines Kindes gezogen bist.
Den Antrag des Umgangsverfahrens kenne ich dem Wortlaut nach nicht.

Aber bei der Sachlage ergibt sich für mich überhaupt kein vernünftiger Grund, das Verfahren zurückzunehmen oder für erledigt zu erklären.

Das Verhalten der Mutter Deines Kindes macht es dagegen dringlichst notwendig, die Dinge gerichtlich und damit durchsetzbar entscheiden zu lassen.
Ich würde den Antrag auf gar keinen Fall zurück ziehen!

Das Gericht soll Dir Umgang zusprechen, alle 14 Tage für ein Wochenende und zusätzlich wenigstens einn Tag (Nachmittag) innerwöchentlich.

Ferien und Feiertage im Wechsel hälftig!

Was Ihr (Vater und Mutter) dann daraus macht, ist Euer Bier.
Du hast dann aber jedenfalls ein jederzeit durchsetzbares Recht.

Trefft Ihr Absprachen außerhalb dieser Regelung, sind die allerdings nicht sanktionsfähig!
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RE: Was versteht man unter Umgang mit der 6Jährigen Tochter - von Ibykus - 01-04-2013, 11:32

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