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Strafprozessordnung
#26
(01-04-2013, 10:39)p schrieb:
p schrieb:[quote='Ibykus' pid='102395' dateline='1364759996']
Der Vertrag belastet Dich natürlich erst mal und dem muss der StA auch nachgehen.
Zudem kann der Staatsanwalt nicht nach eigenem Gusto Zeugen aus aller Welt zum Gerichtstermin einfliegen lassen. Der Richter hat das zu genehmigen.
Wir befinden uns nicht mehr im Ermittlungsverfahren!!
Deshalb entscheidet und lädt -wie vorliegend- auch das Gericht über die Zeugen. Der Staatsanwalt, dem Du das unterstellst, hat doch gar nicht geladen sondern die Ladung beantragt.

p schrieb:Durch Ladung des Vermietenden 1500km entfernt? Das Wort "Ermittlungen" scheinen diesem Staatsanwalt fremd zu sein, war er zu faul dort erst einmal nachzufragen?
Wenn er davon ausgehen kann, dass der (wem?) vorgelegte Mietvertrag zweifelhaft ist und den Zeugen in der Hauptverhandlung ins Verhör zu nehmen möglicherweise der Sachverhaltsaufklärung dient, dann macht die Landung schon sinn.

Nicht wenige Zeugen widersprechen sich in der Verhandlung oder räumen Unwahrheiten ein. Zudem kennt ein Zeuge in der Regel die Strafbarkeitsvoraussetzungen einer Unterhaltspflichtsverletzung nicht und ist bei der Beantwortung der ihm gestellten Fragen "unbefangen", was dem Angeklagten zum Verhängnis werden kann.

Zitat:Der Sachverhalt ist keinesfalls nur durch persönliche Ladung zu ermitteln, im Gegenteil. Ein minimalintelligenter Staatsanwalt hält sich nicht mit einem Vermieter auf, dessen Handeln bereits schriftlich in Vertragsform vorliegt, sondern sucht nach Kunden des Angeklagten, das wären nämlich wirklich Einnahmen.
Nochmal: Du verwechselst laufend Staatsanwalt und Gericht!
Und ich habe auch den Eindruck, dass Du fehlende Rechtskenntnisse mit Deiner Verärgerung über die Justiz zu ersetzen versuchst.

Natürlich ist der Sachverhalt durch persönliche Ladung des Zeugen zu ermitteln. In Der ZPO (Zivil!-Prozeß-Ordnung) gibt's den 377 III. Eine vergleichbare Vorschrfit kenne ich jedenfalls im Strafverfahren nicht.
deshalb finden Vernehmungen grundsätzlich immer vor Ort statt, entweder in der Hauptverhandlung durch das Gericht oder durch die Staatsanwaltschaft.

p schrieb:Die beiden Hübschen in der knackigen Amtstracht haben solche Aktionen gemeinsam zu verantworten.
natürlich! Wer sonst?

p schrieb:Jeder Gegenstand, egal ob geliehen oder nicht kann zur Ausübung einer Tätigkeit genutzt werden. Wenn mir einer einen Kugelschreiber für eine Woche leiht, soll man den Verleiher dringend vor Gericht laden, es könnte ja sein dass ich mit dem Kugelschreiber eine Woche als Ghostwriter gearbeitet habe und damit jede Menge Geld verdient? Muss unbedingt ermittelt werden...
Du verwechselst die Dimensionen und die Hintergründe.
Hier geht es um eine Unterhaltspflichtverletzung, der das Gesetz -unabhängig davon, ob es und gefällt- eine strafrechtlich hohe Bedeutung beimißt. Immerhin ist das Vergehen mit Freiheitsstrafe bewehrt.

Wer leistungsunfähig zu sein vorgibt, dann aber im Zusammen mit Jachtverträgen, entsprechenden Urlauben und dergl. mehr sich verdächtig macht, doch leistungsfähig zu sein,

[Bild: dupv.jpg]
(Bild aus meinem letzten Urlaub)

muss sich nicht wundern, wenn im Zusammenhang damit Zeugen geladen und vernommen werden.
Das ist zwar ärgerlich aber legal und ohne Kenntis weiterer Details auch nicht allein durch Verärgerung abzuwenden.

Man sollte sich besonnen vorbereiten und Fakten und Vorschriften nciht durch Wunschdenken ersetzen.

Das geht ganz sicher in die Hose.!
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