Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#3
(30-03-2013, 20:22)DerArsch schrieb: - Ehegattentrennungsunterhalt
- ein Kind, 1,5 Jahre alt
Somit darfst Du, bis auf den Selbstbehalt erstmal alles an Ex abdrücken.
Da das Kind noch keine 3 Jahre ist, kann sie sich in die Hängematte legen.

(30-03-2013, 20:22)DerArsch schrieb: - Ex-Rattin verdiente bis Februar 674€ als Azubi
Bitte die RAttin nicht mit der Ex verwechseln. Wink
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von blue - 30-03-2013, 20:38

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  KU - neuer Titel oder Klage abwarten? Lullaby 78 60.737 14-07-2014, 11:24
Letzter Beitrag: Lullaby

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste