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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#1
Moin,

der gegnerische Anwalt hat Ehegattentrennungsunterhalt berechnet und gefordert, habe noch nicht gezahlt und die Frist verstreichen lassen.

Sollte ich darauf direkt reagieren, warum ich nicht zahlen will oder Füße still halten und schauen was passiert (Mahnung, Titelforderung, Klage)?

Gründe, die ich anbringen würde:

1. Ehe war bzw. wird zu kurz sein. (Wenn ich Scheidungsantrag einreche 29 Monate)
2. Ausbruch aus einer intakten Ehe (plötzliche neue Beziehung, Verheimlichung dieser, Lügen um die Ehe selber "intakt" zu halten und immer wieder selber gesagt, dass die Ehe noch intakt wäre
3. Mutwilliges Verlassen (ich habe sie gebeten auszuziehen, sie ist einfach mit Kind abgehauen als ich auf Arbeit war ohne Ankündigung und gütliche Einigung)
4. Sie war bei Heirat arbeitslos, einkommenslos, kapitallos. Sie kam mit nichts. Habe Urteile bzw. Bestimmungen gefunden, dass sie dann nicht bei Scheidung fordern kann die wirtschaftlichen Verhältnisse am Ende der Ehe zu erhalten, wenn sie trotz Möglichkeiten nichts dazu bei getragen hat.
5. Sie hat ihre Ausbildung aufgegeben, die sie vor der Trennung angefangen hat. Sie hat keine Erwerbsobliegenheit. Aber es gibt wohl Rechtssprechungen, die sagen: Wer in der Ehe mit Kind arbeiten konnte, kann das auch außerhalb der Ehe weiter tun. Das Kind befindet sich auch in voller Betreuung von 8 bis 16 Uhr. Sie kann also arbeiten gehen.

Noch dazu hoffe ich einfach mal, dass sie mit ihrem neuen Macker zusammen zieht, weil dann der Unterhaltsanspruch komplett weg fallen würde.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von Antragsgegner - 30-03-2013, 18:27

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