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Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre?
#4
1. Wenn Kredite berücksichtigt werden, hast du grosses Glück gehabt.
2. Probieren. So eine Zahlung ist wie ein Lottogewinn zu betrachten. Einmaliges Ereignis für das keine Wiederholungsobliegenheit deinerseits besteht, nicht als Grundlage für alle kommenden Jahre zulässig. Die 5000.- waren zudem brutto, netto bleibt viel weniger übrig.
3. Die werden dich einfach jetzt abzocken und nachher erst recht abzocken. Das Unterhaltsrecht angewendet auf Väter besteht aus blindwütigem zuschlagen und zerstören, was da ist wird dir entrissen und was nicht da ist, wird dir als Schulden aufgeladen. Bemühst du dich, mit Fortbildung ein höheres Einkommen zu erwirtschaften, wirst du genauso abgezockt, mit dem Unterschied dass sich die Gegenseite die schmierigen Hände reibt, weil sie morgen noch viel mehr abzocken kann.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre? - von p__ - 30-03-2013, 21:24
[geteilt] Besuch vom GV - von Antragsgegner - 21-04-2013, 17:45

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