06-06-2013, 11:22
Du kannst die gegnerische RAttin nicht zwingen deine höheren berufsbedingten Aufwendungen anzuerkennen. Du kannst sie ihr nur darlegen.
Wenn sie der Meinung ist, dass das Gericht eher ihre Auffassung bestätigen wird, und sie trotz des relativ geringen Streitwertes die Mühe nicht scheut, wird sie Klage einreichen.
Wenn sie der Meinung ist, dass das Gericht eher ihre Auffassung bestätigen wird, und sie trotz des relativ geringen Streitwertes die Mühe nicht scheut, wird sie Klage einreichen.