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KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
#4
Die Unterhaltsätze für Kinder wurden 2013 nicht angehoben, denn auch Richter wissen, das Leben ist teurer geworden, doch nicht nur für Kinder, es ist auch der Selbstbehalt für den Vater angehoben worden. Die Frage ist, gebe ich klein bei, was dann auch heisst, sie wird immer mal wieder höhere Forderungen stellen, oder lass ich die Sache vor Gericht gehen. Ich würde es machen so wie iglu es schon nennt. Lass die Stufe 4 titulieren, wenn sie dann immer noch meint klagen zu müssen, hast du wenigstens einen kleineren Streitwert. Den Kindesunterhalt zurückzustufen per Familiengericht hat mich 3 Prozesse gekostet, erst in der Berufung wurde der alte Titel aberkannt. Ganz schön mühsam, wenn man den Job verliert oder lange krank ist. Denn solange sie den Titel hat, kann sie mit dem Gerichtsvollzieher auftauchen.
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RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 12:31
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Mio2344 - 26-03-2013, 12:56
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 13:01
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Antiworld - 15-06-2013, 13:37
OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von Lullaby - 09-01-2014, 11:09
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 09-01-2014, 22:03
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 10:27
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 18:55

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