21-03-2013, 14:48
(21-03-2013, 14:35)MitGlied schrieb: Mit den Kindern einfach irgendwo hinziehen/verschwinden fällt unter Faustrecht. Wenn du im Zielland trotz Betreuung der Kinder deinen Lebensunterhalt verdienen kannst, dann hast du ne Chance. Man wird dich als Entführer bezeichnen, wenn deine Kinderbetreuung das irgendwo aufschnappt hast du ein großes Problem. So was macht man nicht mal einfach und spontan.
Es spricht nichts dagegen, sorgfältg zu planen. Aber es muss jetzt geschehen, in einem Jahr wird es zu spät sein.
Wieso sollte das etwas mit Faustrecht zu tun haben? Wenn seine Exe ans andere Ende der Republik zieht mit den Kindern (ohne ihn vorher zu fragen), dann ist das doch auch legal - und tausendfach geübte Praxis noch dazu!
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1