09-04-2013, 14:01
Der Unterhalt sollte schon geklärt sein, zumal Du von "aktueller Pfändung schreibst". Ich sehe auch keinen Sinn darin, sich durch Terminschwänzerei um eine -wenn auch geringe- Chance einer Verbesserung zu bringen.
Sechszig Euro sind aber kein "Pappenstiel"! Mag sein, dass der Richter das in Bezug auf sein Einkommen, anders bewertet. Ich kennen nicht wenige Menschen, für die das aber viel Geld ist.
Mit anderen Worten:
diese Rechtsauffassung des Richters würde ich nicht hinnehmen. Sollte er die Klage aus diesem Grund abweisen, würde ich ihn als befangen ablehnen und Rechtsmittel einlegen.
(09-04-2013, 13:37)Blumentopferde schrieb: der Richter weigert sich beharrlich die aktuelle Pfändung und meine krankheitsbedingten Kosten mit in die Unterhaltsabänderungsklage einzubeziehen. .....Unterhaltsabänderungsklagen wegen 10 oder 20 € zu führen, macht sie unzulässig. Sowas ist -meinerseits aber nicht nachvollziehbar- rechtsmißbräuchlich.
Auch will er "wegen 60 eur" keinen Titel ändern da sich das wegen der "geringen Summe" nicht lohnt und er damit keinen Handlungsbedarf sieht.
Kann mir jemand was dazu sagen?
Sechszig Euro sind aber kein "Pappenstiel"! Mag sein, dass der Richter das in Bezug auf sein Einkommen, anders bewertet. Ich kennen nicht wenige Menschen, für die das aber viel Geld ist.
Mit anderen Worten:
diese Rechtsauffassung des Richters würde ich nicht hinnehmen. Sollte er die Klage aus diesem Grund abweisen, würde ich ihn als befangen ablehnen und Rechtsmittel einlegen.