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Anwaltshaft bei falscher Beratung? Kindeswohlvernachlässigung ?
#1
besteht ein Schadensersatzanpruch gegen ein/e Anwält/in in den Fällen, in denen gegen das Kindeswohl (sich rechtswidrig verhaltend) beraten und gehandelt wird ? Und wie würde er beziffert ?

gruezi alle miteinandr....

Ich (30) habe mich von der KM (25) (nach 4 1/2 Jahren ) in 7/2012 getrennt, die gemeinsame Tochter (3) verbleibt bei der KM. Vereinbart war, an 3-4 Tag/Wo gemeinsame Unternehmungen/Übernachtungen/Ausflüge. Parallel hatte ich die GeS beim FG beantragt.
Die KM bestätigte mir an dem Tag, an dem sie das FG-Schreiben erhielt per SMS die Vereinbarung und fragte, an welchen Tagen es mir passen würde.
Liebe Grüße, deine......war die letze Zeile.

Sodann jedoch liess sie sich familienanwaltlich durch eine RA' in beraten und es wurden alle zuvor getroffenen Absprachen mit der KM gekündigt.
Es folgten Besuchsvorschläge alle 14 Tage 2 Stunden, es gab plötzlich Behauptungen ich hätte das Kind geschlagen, mich am Kind vergriffen, es hätte während
des Umganges ein Schädeltrauma erlitten, das Kind würde sich nicht von mir anfassen lassen, es hätte Angst vor mir, würde nachts weinend aufwachen, sich einnässen, erbrechen, eine Vaterphobie, die KM fühlt sich belästigt, stellt einen Gewaltschutzantrag, ekelt sich vor mir , es gäbe keine Kommunikationsmöglichkeit, sie läst sich beraten und reicht Bescheinigungen darüber ein, dass sie bei meinem Anblick ein Trauma erleiden würde, etc. etc. etc.
Von Beruf bin ich Co-Pilot im innereuropäischen Linienverkehr und im Regelfalle alle 2 Tage wieder zuhause, sehe nicht aus wie Quasimodo und bin eigentlich ganz normal.

Die nach anwaltlicher Beratung der Mutter erkennbare Vorgehensweise
ist stringent prozesstaktisch zu bewerten, dass ich keine gemeinsame elterliche Sorge und kein Umgang erhalten soll. Allein kann die KM sich die Vorgehensweise nicht ausgedacht haben. Der Umfang, die zeitliche Abfolge und die Vorgehensweise zielt auf rechtsinterne Kenntnisse, die ein Aussenstehender kaum kennt.
Bisherige zwei durch das Gericht beauftragte GA (1 Verfahrensbeistand/1 familientherapeutisches GA) haben die Vorhalte der Mutter nicht bestätigt.

Das Kind und ich haben einen Schaden zu erleiden, der noch immer anhält,
die normale soziale Entwicklung des Kindes ist gestört.
Anwaltskosten bei mir bewegen sich gegenwärtig auf mehr als 4000 €,
wie es zu beweisen ist, dass die KM in diese Richtung beraten wird, auch falsch vorträgt und dass offenbar das Kindesinteresse garnicht mehr wahrgenommen wird, lasse ich gegenwärtig offen.

Es ergibt sich für mich zunächst die Fragestellung, ob FA'in nicht eher im Kindeswohl oder Kindesinteresse zu beraten haben und nicht dahingehend, Zwist und Streit und seelische Kindesmisshandlung und Umgangsvereitelung zu fördern? Und ob sich aus diesem falschen Familienverständnis Schadensersatzansprüche gegen eine solche Person ergeben können ?

Ich habe weder kruse Wahnvorstellungen noch sonstige psychatrische Auffälligkeiten, wie mir der Gutachter bestätigte, aber ich bin überzeugt,
dass die RA'tin sehr genau weiss, wie ich "wegzutricksen" bin und das Vorgehen der Mutter erläutert, selbst falsche eidesstattliche Versicherungen werden abgegeben.

Sieht die Userrunde die Möglichkeit der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches und wenn, unter welchen Parametern ?

Danke für Aufmerksamkeit. Schlumpf
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Anwaltshaft bei falscher Beratung? Kindeswohlvernachlässigung ? - von Schlumpf - 17-03-2013, 12:32
Wie bitte sehr ? - von Schlumpf - 17-03-2013, 13:12

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