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Freibetrag bei SGB XII
#4
Der Freibetrag für mdj. Kinder beträgt 3850€

Ansonsten dürfte auch das gelten:
Zitat:http://www.berlin.de/verwaltungsakademie...av-vsh.pdf
Seite 2
Der unmittelbare Einsatz des Vermögens kann demnach nicht verlangt werden von
...
b.den minderjährigen unverheirateten Kindern für ihre mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Eltern und Geschwister

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html

Was sollte die Behörde also verlangen, was sie überhaupt nicht verlangen darf?

In Bezug auf die Eigenverwendung durch Kind, sind es jedenfalls solange keine "bereiten Mittel" wie die Zustimmung der Kimu nicht tatsächlich vorliegt, nicht erreicht werden kann und nicht durch einen familiengerichtlichen Beschluß ersetzt worden ist. Falls sie letzteres verlangen sollten, dann beantrag die Übernahme der evtl. entstehende Gerichtskosten.

Im übrigen ist völlig unklar, wo du gerade stehst. Haben sie angerechnet und du bist im Widerspruchsverfahren? Haben sie dich zur Mitwirkung aufgefordert? etc. usw.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Freibetrag bei SGB XII - von Anti-JA - 14-03-2013, 23:18
RE: Freibetrag bei SGB XII - von Baum - 14-03-2013, 23:53
RE: Freibetrag bei SGB XII - von Anti-JA - 15-03-2013, 00:20
RE: Freibetrag bei SGB XII - von sorglos - 15-03-2013, 00:49

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