18-03-2013, 11:49
(14-03-2013, 17:35)Spielbank schrieb: Fakten:
keine Kinder, Ehe ca. 5 Jahre, Trennung per Brief von RA, mit diesem Datum Forderung von Vermögensaufstellung zu Datum Heirat und zu Trennungsdatum. Soweit ok.
Nicht ok:
Zitat:Im letzten Fall ist der Güterstand grundsätzlich erst bei Rechtskraft des Scheidungsurteils beendet. Aus Gründen der Praktikabilität wird aber der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens vorverlegt, nämlich auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bei Gericht. Rechtshängig ist der Scheidungsantrag, wenn der entsprechende Antragsschriftsatz des einen Ehegatten dem anderen Ehegatten durch das Gericht zugestellt wird.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/zugewin...ch.htm#Was bedeutet Endvermögen
Soweit seid Ihr nach Deiner Schilderung noch nicht. Eventuell hast Du noch Gestaltungsspielraum bis dahin.