13-03-2013, 20:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2013, 20:43 von PolyTrauma.)
Grundsätzlich reicht die fernmündliche, besser noch schriftliche Erklärung gegenüber der Polizei, dass Du nichts zur Sache auszusagen hast.
Dafür gibt es normalerweise einen Anhörungsbogen.
Dafür gibt es normalerweise einen Anhörungsbogen.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)