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Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage?
#2
Ich tippe mal auf "Ja, darf sie." Solange der Titel nicht abgeändert ist, besteht er. Aus bestehenden Titel kann man pfänden wie man mag. Falls "rückwirkend" doch ein niedrigerer neuer Titel rauskommen sollte, gilt der bis dahin bezahlte oder gepfändete UH sicherlich als verbraucht, kriegst du also wohl auch nicht wieder.
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RE: Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage? - von Jessy - 05-03-2013, 21:46

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