07-03-2013, 20:12
Nein; die Höhe legt das Gericht fest. Und beim Unterhalt kann man soweit ich
weiß bis zum absoluten Existensminimum gehen. Und es wird wohl Dein Jahresgehalt
zur Berechnung genommen. Solltest Du im November Weihnachtsgeld/13. bekommen
gehst Du immer vom Januar an in Vorleistung.
Erkundige Dich bei Gericht; Du kannst einen Antrag stellen; nur was Papier und
gesprochenes Wort beim schwarz-roten Funktionäe wert ist, ich weiß es; nix
Viel Glück
weiß bis zum absoluten Existensminimum gehen. Und es wird wohl Dein Jahresgehalt
zur Berechnung genommen. Solltest Du im November Weihnachtsgeld/13. bekommen
gehst Du immer vom Januar an in Vorleistung.
Erkundige Dich bei Gericht; Du kannst einen Antrag stellen; nur was Papier und
gesprochenes Wort beim schwarz-roten Funktionäe wert ist, ich weiß es; nix
Viel Glück