23-11-2013, 16:14
(23-11-2013, 11:43)Nappo schrieb: Weshalb war denn der Richter in der REHA ?sicher haben wir ihn überfordert.
Das wäre ein kleines Indiz dafür, die Inanspruchnahme der Familiengerichtsbarkeit weiter auszubauen .. *hust*
Nappo schrieb:Ich habe vor meiner Trennung einmal den Familienrichter im Fitness-Studio kennen gelernt und auch mit ihm geredet. Damals wusste ich nicht, dass ich ihm nochmals begegne. Aber in seiner Funktion als Richter. Er war am überlegen, woher er mich kennt..... Ich habe damals zu spät geschaltet. Naja.ich kenne einen "Landgerichtsrat", dessen Frau betreibt/ betrieb ein FitnesStudion, in dem man ihn (den Richter) auch 'gelegentlich' hinter der Safttheke erreichen konnte.
Soviel Freizeit dürfen wir Familienrichtern nicht lassen ...
Nappo schrieb:Es gibt viele Juristen, die sich gegenüber dem Väterundrecht und der Mißhandlung des Wortes "Kindeswohl" in der Öffentlichkeit völlig anders äußern als im Gerichtssaal.das liegt nicht zuletzt daran, dass man im/als Gericht näher an der Sache dran ist.
Oder sie äußern sich, wenn sie a.D. sind. Wie mutig!
Wir Väter schildern die Dinge als Betroffene oftmals zu subjektiv.
Ich staune immer wieder nicht schlecht, wenn ich nach tränenrührenden Telefonaten die mir nach Aufforderung zugesandten Anträge und Beschlüsse lese.
"Schade" - zu mehr Kommentar bin ich nach der ersten Lektüre meistens nicht fähig.
Besonders krass werden oft in Strafverfahren die Fakten verkannt. Strafrecht ist eine komplizierte Sache. Nicht selten kommt es auf Kleinigkeiten an, die einen Tatbestand oder dessen vorsätzliche oder fahrlässige Begehungsweise begründen. Wer da mit laienhaften Rechtsempfinden meint, sich selbst verteidigen zu können oder einem auf dieser Grundlage basierenden Rat aus den im Internet sich anbietenden Plattformen lieber hört, als auf juristischen Sachverstand, darf sich nicht wundern, wenn's schief geht.
Damit meine ich nicht einmal die vielen wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilten Väter. Der Tatbestand des § 170 StGB ist leider scheinbar auch für Strafrichter und Staatsanwälte zu kompliziert (eigentlich nicht die treffende Formulierung! Denn bei gehöriger Vorbereitung und Gesetzeslektüre, sollten Juristen besser damit zurecht kommen können ...).
(hast Du das Original erhalten?)