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Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft?
#12
Hab Antwort auf die Dienst/Fachaufsichtsbeschwerde bekommen.

Sehr geehrter Herr Anwalt,

ich habe inzwischen die Stellungnahmen der Mitarbeiter und ihrer Vorgesetzten und die Kritikpunkte ihrer Beschwerde mit den Beteiligten besprochen und den Sachverhalt geprüft.

Die in ihrem Brief aufgeführten Fehler wurden von Frau Beiständin im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens korrigiert. Das heisst Schriftsätze wurden ergänzt und verbessert.
(Stimmt, nur hat sie jedesmal wenn was ergänzt wurde sich wieder neu verrechnet)
In der mündlichen Gerichtsverhandlung bestand seitens des Jugendamtes kein Zugriff auf das Fachprogramm Projuga/MEV und damit keine Möglichkeit Ihre bzw. die Angaben Ihres Mandanten zu prüfen und zu bestätigen. (Sie konnte aber behaupten ich hätte nicht für den Monat bezahlt. Das Geld war seit 2 Wochen überwiesen. Sie hatte also 2 Wochen keinen Zugriff auf das Fachprogramm oder wie?)
Auch hier hat Frau Beiständin umgehend nach Rückkehr aus dem Gerichtstermin recherchiert und ergänzt. (Stimmt auch, plötzlich war der fehlende Monat da. Dafür hat sie andere Monate vergessen und sich wieder verrechnet und nach der Verhandlung unberechtigter Weise gefordert. (Wurde aber vom Gericht nicht berücksichtigt weil zu spät eingereicht.)

Alle eingegangenen Unterhaltsleistungen wurden inzwischen korrekt verbucht und mit den in Vorausleistung getretenen Dienststellen (Unterhaltsvorschuss und ALG II-Leistungsträger) abgerechnet.

Das Unterhaltsverfahren schloss mit einem Ergebnis, das nicht zum Nachteil Ihres Mandanten ausgefallen ist. Eventuelle Fehler wurden von Frau Beiständin bereits im Verfahren korrigiert.
(Es wurde behauptet ich hätte mich geweigert zu titulieren. Wegen dieser Lüge muss ich meinen Anwalt bezahlen. Das wurde noch nicht mal besprochen vor Gericht. Da hat der Richterin einfach mal der Lügnerin geglaubt.)

Ihren Unmut über den Gesamtverlauf des Verfahrens kann ich nachvollziehen. Ich bitte sie jedoch um Verständnis dafür, dass solche Versehen im Arbeitsalltag geschehen können. Wir bitten darum, mögliche Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
(Tue ich nicht. Die dreisten Unterstellungen waren nämlich Gegenstand der Erziehungsberatung welche dadurch scheiterte. Die inkompetenz der Beiständin ist Ursache eines Konfliktes zw. den Eltern der jetzt als trifftiger Grund für eine Ablehnung der gem. Sorge gesehen wird. Da Richter anscheinend das mit der negativen Kindeswohlprüfung noch nicht so ganz begriffen haben muss ich auf eine deutliche Richtigstellung bestehen.)

Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamtsleiter
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RE: Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft? - von Absurdistan - 22-11-2013, 12:15

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