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Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft?
#4
Für die Erfüllung des Straftatbestandes "Unterschlagung" müsste ein Zueignungswillen/-versuch der Beiständin vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall aber vermutlich nicht anzunehmen, da die Beiständin wahrscheinlich selbst gar keine Verfügungsgewalt über das Konto hat, auf das du den Kindes-UH einzahlst, also auch nicht in "persönlicher Zueignungsabsicht" an das Geld rankommt.

Warum sie allerdings das Geld vorerst zurückbehält und zudem behauptet, du würdest nicht zahlen, ist mir schleierhaft.

Der KM kann es letztlich wurscht sein, woher sie das Geld bekommt - ob direkt von dir oder vom Amt und das Amt holt sich das Geld wieder bei dir, kann ihr egal sein.
Und Nein, die müssen das Geld nicht "zurückhalten", weil noch kein Titel besteht. Das Geld muss an die Berechtigten weiterfließen. Das ist entweder die KM direkt, oder das zuständige JC, sofern sie die Leistungen für die Kinder komplett von denen erhält.

Insgesamt wäre aber festzustellen, dass die Voraussetzungen zumindest für UVG bei der KM gar nicht mehr vorliegen, wenn du regelmäßig und seit längerem nachweislich KU auf ein JA-Konto einzahlst.

Ggf. wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde möglich, wegen Nichteinhaltung fachlicher Richtlinien, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen nachweislich bewusst unwahrer Aussagen der Beiständin gegenüber dem Gericht.
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RE: Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft? - von Jessy - 04-03-2013, 20:46

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