Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Was wäre wenn... Pfändung wg- UH trotz P-Konto
#4
(27-02-2013, 12:13)Sixteen Tons schrieb: Unterhaltsgläubiger können auf Antrag auch das P-Konto bepfänden. Wenn sie es richtig machen, auch gleich im ersten Anlauf, wenn die ZPO Bestimmungen im Vollstreckungsantrag passend dazu benannt werden.

p-Konten können immer gepfändet werden. Es geht immer nur um die Frage, wie hoch der pfändungsfreie Betrag zu bleiben hat.

Unterhaltspflichtverletzung ist nicht an einen langen Zeitraum gebunden, aber Staatsanwälte haben meistens wenig Lust, wegen ein oder zwei Monaten ein Verfahren zu eröffnen gegen einen Pflichtigen, der schon halb in Insolvenz ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Was wäre wenn... Pfändung wg- UH trotz P-Konto - von p__ - 27-02-2013, 12:34

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Was tun, wenn KM trotz Anzeichen für ernsthafte Erkrankung nicht reagiert? CheGuevara 1 2.762 25-10-2014, 17:17
Letzter Beitrag: CheGuevara
  Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) calcaneus 24 21.728 04-04-2013, 20:00
Letzter Beitrag: Hasserfuellter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste