01-03-2013, 20:25
(01-03-2013, 19:55)iglu schrieb: Auch wenn man letztlich zur Klage gezwungen ist, muss man ja darlegen, dass man alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, womit wir wieder beim JA wären.p weist ja mit Recht auf das Rechtschutzbedürfnis hin und spricht insoweit das "berechtigte Interesse" an, dass erforderlich ist, um einen Anspruch gg die nach 1686 auskunftspflichtige Mutter zu haben.
Ein berechtigtes Interesse liegt -ich hab' mal in die Kommentierung geschaut- vor, wenn der EltTeil keine Möglichkeit hat, sich über den AuskGgstand auf andere Art zu unterrichten.
Das kann das JA aber nicht - die Schule schon!
Weigert sich die Schule, dann bleiben meine oben erwähnten Bedenken, mich mit der Schule streiten zu müssen.
Ich werd's ja bald erleben und wissen. Nämlich dann, wenn man meine Klage abweisen wird und mich an das JA verweist.