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Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen
#1
Hallo Zusammen,

es geht um die Berechnung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens für Kindes- und Betreuungsunterhalt:

Sobald die Unterhaltsberechtigte klagt, kommt der Unterhaltspflichtige ohne sich dagegen wehren zu können dank der Anwaltspflicht in den Genuss von Rechtsanwaltskosten. Das können schnell 1000 Euro und mehr werden.
Kann man diese von seinem Nettoeinkommen abziehen? Hat das schon mal jemand versucht?

Andererseits werden Steuerrückerstattungen auf Basis von Sonderausgaben auch gerne als zusätzliches Einkommen angerechnet, während die Sonderausgaben nicht in Abzug gebracht werden dürfen...

Freue mich schon auf Eure Beiträge..
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Nachrichten in diesem Thema
Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen - von Freund_der_RA - 26-02-2013, 01:38

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