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Schulauffälligkeit der Kinder
#7
(21-02-2013, 17:47)zwangszahler schrieb: ..., oder diese mit solch einem Zeugnis keine Lehrstelle finden werden.
Wenn @p jetzt nicht widerspricht, würde ich behaupten, dass der Anspruch auf Kindes- und/oder Aubildungsunterhalt eher wegfällt, als wenn Du denen ein Studium finanzieren müßtest. Angel
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Schulauffälligkeit der Kinder - von zwangszahler - 21-02-2013, 17:47
RE: Schulauffälligkeit der Kinder - von p__ - 21-02-2013, 18:18
RE: Schulauffälligkeit der Kinder - von zwangszahler - 21-02-2013, 18:36
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RE: Schulauffälligkeit der Kinder - von blue - 22-02-2013, 09:56

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