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Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung
#3
(21-02-2013, 15:17)ali mente schrieb: Es hat den Anschein, dass dem Gericht die Definition "volle Erwerbsminderung" nicht geläufig ist, da jetzt ärztl. Gutachten angefordert werden, die belegen sollen, dass ich keiner Nebentätigkeit mehr nachgehen kann?????!

Ist üblich. "Voll Erwerbsminderung" heisst, du kannst pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten. Für einen Nebenjob kann das aber trotzdem ausreichen und das Gericht möchte das wissen.

1. Gegen einen Abzweigantrag (das Geld wird direkt beim Rententräger abgezweigt) hilft dir nichts, du musst eben versuchen den pfändungsfreien Betrag mit Hilfe des Vollstreckungsgerichts so hoch wie möglich zu setzen.
2. Nein, weils eventuell Extragebühren kostet und deinen SCHUFA-Score ruiniert. Aber den Dispo auf Null setzen war richtig. Warte mal ab, zu welchem Ergebnis das Gericht kommt. Das p-Konto ist in einer Stunde eingerichtet.
3. Sachpfändung: Ja. In der Hauptsache wird man es da auf Auto und Immobilien abgesehen haben, alles andere bringt in der Regel eh nichts.
4. Nein :-)
(21-02-2013, 15:23)sorglos schrieb: 1. Ist nicht erforderlich, da sie unter Pfändungsfreigrenze liegt.

Nicht für laufenden Unterhalt. Da geht es noch deutlich tiefer runter, §850d ZPO.
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RE: Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung - von p__ - 21-02-2013, 15:27
RE: Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung - von Ibykus - 22-02-2013, 14:28

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