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Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt)
#8
Wer 10-Jahre lang trotz
Zitat:einer großen Sehnsucht nach seinem Kind
sich von der Kindesmutter den Umgang vorenthalten läßt, sollte schon erklären können, warum er diesen Umgang nicht durchsetzen konnte.

In welchem Archipel Gulag hat er gesteckt, dass er seinen "Versuchen" keinen Nachdruck geben konnte?

Wer gegen den Willen der Kindsmutter Umgang mit seinem Kind haben will, der muss ihn gerichtlich einklagen oder außergerichtlich erzwingen.
In beiden Fällen ist die Einschaltung eines JA in der Regel nicht hilfreich:
Ganze Clans feministischer Sturmtruppen in Frauenhäusern, Jugendämtern und sonstigen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe stehen bereit, um den betroffenen Kindern Arme und Beine auszureißen, wenn es darum geht, sie vom Vater wegzuzerren und den Müttern zuzuführen.


wackelpudding schrieb:Wären wir insoweit einer Meinung, dass das hier noch weit von einem Rechtsgang entfernt ist?
Natürlich!
Wer 10 Jahre lang diesen Schritt verträumt, vermieden oder gescheut hatte, der wird ihn aller Wahrscheinlichkeit nach auch künftig nicht für nötig halten.

Statt dessen:
Will er ernsthaft Umgang mit seinem Kind durchsetzen, dann sollte er schon morgen -besser gestern- einen Eilantrag bei Gericht stellen und diesen mit der Weigerungshaltung der Kindsmutter, die natürlich darauf hinweisen wird, dass der Vater in der Vergangenheit sich nicht ernsthaft darum gekümmert hatte, begründen.
Die Vorwürfe, die er zu hören bekommt, sollten aber kein Grund sein, nun nicht endlich doch einmal aktiv zu werden.

Ist das Verfahren erst einmal rechtshängig, wird es auch eine Entscheidung geben.
OB er sein Kind sehen "darf", hängt dann jedenfalls nicht mehr von der Kindsmutter ab.
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RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 20-02-2013, 23:59
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 09:08
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