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Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt)
#2
Vorausgeschickt: Der Vater soll sich jedenfalls kein schlechtes Gewissen machen lassen. Es wäre für ihn vielleicht sogar noch schlimmer geworden, hätte er Kontakt gehabt und die Mutter hätte den dann blockiert. Etwas nie gehabt zu haben ist unter Umständen weniger schmerzvoll.

Gut, dass er es es nun nochmal angehen will. Zunächst soll er über das Jugendamt einen Versuch starten, aber dort nicht zu viel Zeit verschwenden. In erster Linie dient das dazu, den Gerichtsweg vorzubereiten, Mütter wie seine Ex werden sich vom Jugendamt oder Gesprächen dort nicht beeindrucken lassen. Der nächste Schritt wäre dann der Gang vor Gericht. Ziel seiner Forderung muss eine Umgangsregelung sein, begonnen mit einem ersten Kennenlernen und dann Stück für Stück eine Ausweitung.
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RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von p__ - 20-02-2013, 23:03
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 20-02-2013, 23:59
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 09:08
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 11:43
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 15:05
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RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 16:00
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 16:40

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