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Die Scheinasylantin und das Kind
#13
Wenn du mit Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkenntnis beim Einwohnermeldeamt nach der Adresse deiner Kinder fragst, darf dir eine Auskunft nicht verweigert werden. Selbst wenn die KM eine Auskunftssperre hinterlegt hat. Die ist unwirksam, solange sie eine solche nicht gerichtlich durchgesetzt hat.
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Nachrichten in diesem Thema
Die Scheinasylantin und das Kind - von cowboy - 06-02-2013, 15:30
RE: Die Scheinasylantin und das Kind - von Jessy - 06-07-2013, 14:36

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