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Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170
#8
@ FreiHerr - es ist auch nicht der Eindruck entstanden, dass es an dir liegt. Und ich kann deine Entscheidung da voll verstehen.

Ich würde Anzeige erstatten, wenn du wenigstens ein oder zwei "harte" Verdachtsmomente hast. Nur Hörensagen reicht meines Erachtens nicht aus, solange du keine Zeugen hast, die auch wirklich aussagen, was sie zu sehen geglaubt haben (Verwandte, Kinderarzt, etc.). Das Problem wird aber sein, dass Kindesmisshandlung schwer nachzuweisen sein wird, wenn dem Kind nicht gerade diverse Knochen gebrochen sind oder es andauernd mit blauem Gesicht im Kindergarten erscheint. Es sei denn das Kind hätte selbst einer neutralen Stelle - Kindergartenbetreuerin oder dergleichen - schon gesagt, dass der Freund der Mama ihr/ihm weh tut. Dann müssten die aber auch selbst tätig werden...
Vermutlich wird nicht viel mehr passieren als dass das Jugendamt mal nach dem rechten sieht.

Bringst du deine Verdachtsmomente woanders als in einer Strafanzeige an, könnte das sehr schnell den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen, also Finger weg davon.
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RE: Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170 - von Jessy - 06-02-2013, 13:21

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