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Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170
#2
Das nie negativ über die Kindsmutter sprechen kannst du meines Erachtens getrost vergessen, wenn du keinerlei Ambitionen hast, Umgang mit diesem Kind zu haben. Insgesamt würde ich den Tenor allerdings nicht abfällig halten, sondern möglichst wertfrei die Fakten schildern und belegen. Ob das bezüglich des Strafverfahrens relevant ist, wage ich zu bezweifeln, aber so ist es zumindest zu den Akten genommen.

Aus meiner bisherigen Erfahrung heraus werden wutgeladene Stellungnahmen nicht für voll genommen. Also beschränke dich möglichst auf die Punkte, die du zweifelsfrei nachweisen kannst.

Die Anzeige wegen Kindesmißhandlung würde ich abgetrennt vom eigenen Strafverfahren machen, sonst kommt das wohl zu sehr als "Jetzt stell ich halt irgendwelche Behauptungen auf, um die Gegenseite auch schlecht dastehen zu lassen" an.
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RE: Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170 - von Jessy - 05-02-2013, 23:09

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