05-02-2013, 20:52
@Ibykus
Das ist ja ein dehnbarer Gummi. Da liegt der Lebensbedarf mitunter oberhalb des Existenzminimum. Das wundert mich ziemlich stark, denn das Strafgesetzbuch sollte für alle gleich sein, unabhängig vom Einkommen, sozialer Status etc. Ein Richter kann sich nach dieser Argumentation nett austoben.
Der Lebensbedarf sollte dann aber auch nachgewiesen werden. Wenn die Kinder schon von Anfang an Unterhaltsvorschuss bekommen, wie in meinem Fall, dann liegt der Lebensbedarf nicht höher. Die Unterhaltsberechtigten kommen seit Jahren mit diesem Geld schließlich aus.
Das ist ja ein dehnbarer Gummi. Da liegt der Lebensbedarf mitunter oberhalb des Existenzminimum. Das wundert mich ziemlich stark, denn das Strafgesetzbuch sollte für alle gleich sein, unabhängig vom Einkommen, sozialer Status etc. Ein Richter kann sich nach dieser Argumentation nett austoben.
Der Lebensbedarf sollte dann aber auch nachgewiesen werden. Wenn die Kinder schon von Anfang an Unterhaltsvorschuss bekommen, wie in meinem Fall, dann liegt der Lebensbedarf nicht höher. Die Unterhaltsberechtigten kommen seit Jahren mit diesem Geld schließlich aus.